Allgemeine Geschäftsbedingungen Rent a Table

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rent a Table

1. Anwendungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen finden auf alle Vereinbarungen zwischen der Arge Rent a Table (im Folgenden „Rent a Table“ genannt) und ihren Vertragspartnern in Zusammenhang mit der Buchung von Veranstaltungen in den Räumlichkeiten externer Gastronomen-Vertragspartner Anwendung, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen der Vertragspartners von Rent a Table sind nur dann wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von Rent a Table anerkannt werden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch die ihnen hinsichtlich Sinn und Zweck am nächsten kommenden und wirksamen Bestimmungen zu ersetzen.

 2. Vertragsbedingungen / Vertragsobjekt
Angebote von Rent a Table sind grundsätzlich nicht verbindlich. Erst die Annahme des Angebots durch den Vertragspartner gilt als verbindliche Buchung. 

Die Tische/Plätze in den Räumlichkeiten der Vertragspartner werden entsprechend den getroffenen Vereinbarungen zur Verfügung gestellt und dürfen nur gemäß den Vereinbarungen von dazu Berechtigten und nur zur vereinbarten Zeit sowie ausschließlich zum festgelegten Zweck verwendet werden.

Sämtliche zur Verfügung gestellten Tische/Plätze/Räume sind widmungsgemäß sorgsam und pfleglich zu behandeln. Nach Ablauf der vereinbarten Zeit sind sie unter Berücksichtigung der üblichen Abnützung im gleichen Zustand zurückzustellen, in dem sie sich vor der Benützung befunden haben. Sollte eine zusätzliche Endreinigung oder Wiederherstellung erforderlich sein, so sind die daraus entstehenden Kosten zur Gänze vom Vertragspartner zu tragen.

 3. Reservierung
Die Personenanzahl ist bei der Buchung anzugeben. Eine Korrektur ist nur in Absprache mit dem Vertragspartner möglich. Die fixe Personenzahl ist 3 Tage vor dem reservierten Termin anzugeben.

 4. Preise
Alle in dem Angebot angeführten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in EURO.

5. Zahlungsbedingungen
Die Reservierungsgebühr ist sofort bei Buchung fällig. Soll die Personenzahl vor der gebuchten Veranstaltung noch korrigiert werden, bleibt die Höhe der Buchungszahlung trotzdem bestehen. Der Betrag wird dann um die zusätzlichen Buchungen erhöht. Wenn kein Zahlungseingang innerhalb der Zahlungsfrist erfolgt, behält sich Rent a Table vor, die Buchung unter Berücksichtigung der allenfalls entstehenden Stornokosten abzusagen.

6. Stornierungen
Bei Terminabsagen bis zu 3 Tagen vor dem Buchungstermin verrechnet Rent a Table keine Stornogebühr. Bei einer Stornierung am Tag der Buchung liegen die Stornokosten bei 100%. Stornierungen durch den Vertragspartner werden nur schriftlich oder per E-Mail akzeptiert. Sollte der gebuchte Termin durch höhere Gewalt oder sonstige, unvorhersehbare Ereignisse nicht durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Durchführung.

7. Haftung
Der Vertragspartner haftet für alle Schäden – auch Folgeschäden – die von ihm oder ihm zurechenbaren Personen, zu wessen Nachteil auch immer, verursacht werden. Wenn durch den Vertragspartner Schäden (zB Bruch, Verlust) oder Verunreinigungen entstehen, schuldet der Vertragspartner Schadenersatz. Bei Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände übernehmen Rent a Table und seine Vertragspartner keine Haftung. Eltern haften für ihre Kinder. 

Rent a Table und/oder der jeweilige Gastronomiepartner haften ausdrücklich nicht für etwaige Qualitätsmängel, Gesundheitsgefährdungen oder sonstige Mängel jeglicher Art durch die von Dritten gelieferten oder mitgebrachten Speisen. 

8. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehung zwischen Rent a Table und dem Vertragspartner aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis, einschließlich von Streitigkeiten über dessen Gültigkeit ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.

Als Gerichtstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen Rent a Table und dem Vertragspartner ergebenden Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht für den 1. Wiener Gemeindebezirk vereinbart.